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KASTRATION

 

Gesetz

Seit langem schon dürfen in der Schweiz Kitze nach dem 14ten Lebenstag ausschliesslich nur vom Tierarzt Tiergerecht kastriert werden.

Seit dem 1. Januar 2006 dürfen auch Kitze unter 14 Tagen nicht mehr von ihren Besitzern ohne Schmerzausschaltung kastriert werden. Die Besitzer müssen, wenn sie ihre Tiere selber kastrieren wollen einen Kurs belegen, danach erhalten sie von ihrem Tierarzt die geeigneten Mittel um die Kastration durchzuführen.

 

Studie

Wie in nachstehender Studie der Universität Bern, durchgeführt im Auftrag des Bundesamtes für Veterinärwesen BVET, ersichtlich wird, ist die Burdizzomehode die geeignete Kastrationsmethode.

(PDF - zum Gesetzestext bitte hier klicken)

 

Ohne Schmerzausschaltung

Die Schmerzweiterleitung der Schadstelle erfolgen in zwei Phasen der spontane Schmerz und der anhaltende Schmerz.

Die Schmerzreize werden zum Hinterhorn, von welchem ein bestimmter Teil sich nur mit der Schmerzverarbeitung befasst, durch das Rückenmark geleitet, dort verarbeitet und ins Gehirn weitergeleitet dort entstehen die Signale zur Schmerzempfindungen.

Die Aktivitäten von Schmerzrezeptoren folglich das ganze  Schmerzsystem wird durch entzündliche Prozesse massiv beeinflusst, der Schmerz wird somit erhöht.

Schmerz wird am selben Ort verarbeiten wie Basis-Emutionen und kann deshalb eine massive Aggressivität, Angstzustände oder andere Psychische Störungen auslösen.

 

Mit einer örtlichen Betäubung, wird der Spontanschmerz ausgeschalten und der anhaltende Schmerz  vorübergehend unterdrückt.

Wird jedoch nur örtlich betäubt und das Tier nicht zusätzlich sediert (beduselt), kann die Stresssituation die Wirksamkeit der örtlichen Betäubung vermindern und die Schmerzreize werden zwar abgeschwächt aber trotzdem weitergeleitet.

Mit Schmerzausschaltung

 

Die Studie welche durchgeführt wurde, beinhaltet jedoch nur den Zeitraum der Kastration und deren Abheilung, etwaige Spätfolgen oder anderes mehr werden nicht berücksichtigt, da es sich bei den Kastraten um Nutztiere handelt, welche in der Regel den  6ten Lebensmonat nicht erreichen, weil sie zur Schlachtung bestimmt sind.

 

Bei den Ziegen und/aber vor allem den Zwergziegen ist es jedoch üblich, Kastrate als Heim- und Hobbytiere zu halten, welche nicht zur Schlachtung, sondern zur Freude des Menschen bestimmt sind/gehalten werden.

 

Wir haben über Jahre Kastrate die mit den unterschiedlichen Kastrationsmethoden kastriert wurden beobachtet und bei einer Kastration mittels Gummiring, oder einer zu frühen Kastration, schwere Spätfolgen erkennen können.

Tiere die zu früh also vor der Geschlechtsreife kastriert werden, zeigen oftmals (gut erkennbar erst ab dem 18 Lebensmonat) ein gestörtes Verhalten.

Die wichtige Pubertät (Hormonspiel) kann nicht durchgeführt werden und es kommt zu psychischen und physischen Störungen.  Das Wachstum der Horn, Muskel- und Knochenbau werden negativ beeinflusst. Die Hörner werden nicht breit und kräftig sondern bleiben meist spitz und dünn, der gesamte Körperbau entwickelt sich eher Mädchenhaft. Diese Böcke sind weder Bock noch Weib und werden von anderen gerne als Krank ausgestossen. Auch leiden solche Böcke gerne unter Hormonstörungen und vermehrt unter Harnsteinen. Solche Böcke sollten nur unter ihresgleichen gehalten werden.

 

Die Kastration mittels Gummiring ist nicht nur bis zur Abheilung unvertretbar, sondern auch danach hat sie nur negative Auswirkungen.

 

Durch Abtrennen eines Organs werden Nervensensoren langfristig verletzt diese senden ständig Reize, deshalb bleibt nach der langwierigen Abheilung der eigentlichen Wunde ein minimaler aber ständiger Schmerz zurück (wird auch Phantomschmerz genannt), der je nach Umwelteinfüssen verstärkt werden kann.

 

 

 

Die minimale ständige Reizung des Schmerzzentrums führt mit der Zeit zu einer chronischen Gereiztheit die je nach Situation einen aggressiven Ausbruch auslösen kann.

 

Die Quetschmethode mit einer grossen Burdizzozange sollte ebenfalls nicht vollzogen werden. Der gesamte Sack wird dabei geklemmt und zu viele wichtige Blutgefässe und Nerven werden dabei zerstört.

 

Ein Blutige Kastration ist vor allem bei älteren Böcken sinnvoll, unter 4 Jahren empfiehlt sich die Burdizzomethode.

 

Ideal ist in jeder Hinsicht die richtig angewandte Kastration mittels Burdizzozange:

24 Stunden vor dem Eingriff sollte das Tier nichts mehr zu Fressen erhalten, zu trinken jedoch schon. Das Tier wird beduselt – (leichte Narkose, welche genau nach Gewicht angesetzt wird). Die zu behandelnde Stellen werden zusätzlich ausgedehnt und ausreichend örtlich betäubt. Dem Tier wird ebenfalls, falls nicht bereits geschehen (Breinieren/Tetanus), ein Tetanusschutz gespritzt.

 

Nach der notwendigen Wartezeit (volle Wirkung des Betäubungsmittels) wird die Burdizzozange zunächst links zweimal untereinander für mindestens jeweils 2 Minuten, dann rechts zweimal untereinander für mindestens zwei Minuten angesetzt.

 

Bis das Tier vollständig aufwacht, soll es an einem warmen Ort oder unter einer Wärmelampe in die Ziegenruhestellung gebracht werden, damit die Gase entweichen können und es nicht zu einem Pansenstillstand kommen kann. Am besten lehnt man es in einer Ecke an die Wand

 

 

Das Tier darf ebenfalls bis es vollständig wach ist nichts zu fressen bekommen.

 

Der Hodensack wird über Wochen langsam gleichmässig zusammenschrumpfen aber bleibt erhalten.

 

Ein frisch kastrierter Bock sollte mindestens 2 Wochen von den Weibchen getrennt sein, da seine Samen in dieser Zeit noch aktiv sein können.

 

Schrumpft nur eine Hodenseite, besteht die Möglichkeit, dass die Kastration nicht erfolgreich verlaufen ist: Gründe dafür können sein:

 

- eine alte ausgeleierte oder defekte Burdizzozange

- nicht einhalten der Klemmzeiten

- der Bock ist zu alt und die starken Samenstränge öffnen sich wieder.

 

lesen Sie dazu auch die Seite BOCK, ZUCHTBOCK, KASTRAT - bitte hier klicken 

 

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